Umsatzsteuer-Regel
Standardsteuersatz: Befreiungsgrund ist hier unzulässig
Steuersatz, Steuerkategorie und die USt-Angaben der Parteien müssen vollständig und in sich stimmig sein.
Was ist passiert?
Kategorie S — normale Umsatzsteuer (in Deutschland 19 % oder 7 %). Bei dieser Kategorie darf kein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) angegeben werden.
Was Sie jetzt tun
Der Fehler liegt beim Aussteller. Verbuchen Sie den Beleg nicht — bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr — und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie einfach diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.
Befreiungsgrund entfernen oder die Kategorie prüfen (Befreiungsgrund gehört zu E, AE, K, G, O).
Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Ergebnis verschicken.
Gleich prüfen
Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler verständlich erklärt, mit Vorschau der Rechnung und KI-Korrektur.
Prüfen →Verwandte Regeln
Grundlage: die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. der XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.