Deutsche Zusatzregel
Steuerliche Identifikation fehlt
Die XRechnung verlangt in Deutschland mehr als die EU-Norm — z. B. Kontaktdaten, Bankverbindung oder die Leitweg-ID.
Was ist passiert?
Werden die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss mindestens USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32) oder Steuervertreter-USt-IdNr. (BT-63) angegeben sein.
Was Sie jetzt tun
Der Fehler liegt beim Aussteller. Verbuchen Sie den Beleg nicht — bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr — und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie einfach diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.
Mindestens eine steuerliche Kennung des Verkäufers ergänzen.
Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Ergebnis verschicken.
Gleich prüfen
Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler verständlich erklärt, mit Vorschau der Rechnung und KI-Korrektur.
Prüfen →Verwandte Regeln
Grundlage: die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. der XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.