Rechenregel
USt-IdNr. mit falschem Länderpräfix
Die Zahlen der Rechnung müssen zusammenpassen: Positionen, Steuern und Summen werden gegeneinander geprüft.
Was ist passiert?
Die USt-IdNr. von Verkäufer (BT-31), Käufer (BT-48) oder Steuervertreter (BT-63) beginnt nicht mit dem Ländercode (z. B. DE…).
Was Sie jetzt tun
Der Fehler liegt beim Aussteller. Verbuchen Sie den Beleg nicht — bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr — und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie einfach diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.
USt-IdNr. inklusive Präfix erfassen, z. B. DE123456789.
Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Ergebnis verschicken.
Gleich prüfen
Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler verständlich erklärt, mit Vorschau der Rechnung und KI-Korrektur.
Prüfen →Verwandte Regeln
Grundlage: die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. der XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.