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Pflichtangabe

Steuerwährung ohne Steuerbetrag

Ein Feld, das jede E-Rechnung nach EN 16931 enthalten muss, fehlt oder ist leer.

FehlercodeBR-53FeldBT-111FeldBT-6
01

Was ist passiert?

Wenn eine abweichende Steuerwährung (BT-6) angegeben ist, muss auch der Steuerbetrag in dieser Währung (BT-111) genannt werden.

02

Was Sie jetzt tun

Sie haben die Rechnung erhalten

Der Fehler liegt beim Aussteller. Verbuchen Sie den Beleg nicht — bei erkennbaren Fehlern ist der Vorsteuerabzug in Gefahr — und fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Schicken Sie einfach diese Seite mit: dort steht, was zu tun ist.

Sie haben die Rechnung erstellt

Steuerbetrag in der Steuerwährung ergänzen — oder BT-6 weglassen, wenn alles in EUR läuft.

Danach die Datei neu erzeugen und erneut prüfen — erst mit grünem Ergebnis verschicken.

03

Gleich prüfen

Ziehen Sie Ihre Datei in den kostenlosen Validator — er zeigt diesen und alle anderen Fehler verständlich erklärt, mit Vorschau der Rechnung und KI-Korrektur.

Prüfen →
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Verwandte Regeln

Grundlage: die offiziellen Prüfregeln der EN 16931 (CEN) bzw. der XRechnung (KoSIT). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.